Die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) wird flächendeckend ausgeweitet und gilt daher ab 24.11.2021 auch für den regulären Bibliotheksbetrieb.
Seit 28. Dezember sind davon ausgenommen Kinder bis 14 Jahre.
Statt der medizinischen Maske muss im Innenraum wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.
Wird in unserem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschritten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown und wir müssen komplett schließen.