Aufgrund der Untersagung von „Click & Collect“ in der 11. BayIfSMV (§ 12) ist bei geschlossenen Bibliotheken keine Abholung mehr möglich.
Eine Abholung von Medien ist durch die Änderung von § 12, Abs. 1 der 11. BayIfSMV nicht mehr möglich.
Damit unsere Leserinnen und Leser aber nicht ohne Lese- oder Hörstoff auskommen müssen, haben wir für alle wieder den Zugang zur Onleihe Leo-Süd freigeschaltet. Wenn Sie also gerne Bücher auf dem E-Book-Reader/Tablet lesen oder Hörbücher auf dem Smartphone hören möchten, dann lesen Sie einfach noch einmal hier die Anleitung.