Unser Büchereiverband Sankt Michaelsbund hat mitgeteilt:
Ab dem 2. September gilt in Bayern eine 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung. Diese bringt einige Änderungen der bisher gewohnten Corona-Reglen mit sich. Diese betreffen auch Büchereien, für die Stand jetzt keine Ausnahmeregeln mehr gelten.
Maskenpflicht
Es gilt in allen öffentlichen Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Diese entfällt, sobald am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz mit mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen sowie für Personal im Thekenbereich hinter einer Schutzscheibe.
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
3G-Regel
Ab einer Inzidenz von > 35 im Lankreis ist der Zugang zu öffentlichen Bibliotheken und zu Veranstaltungen nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Räumlichkeiten zu kontrollieren.
- Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
- Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
- Als Tests gelten Antigentests, die höchstens 24 h alt sein dürfen, sowie PCR-Tests, die höchstens 48 h alt sein dürfen.
Von der 3G-Regel ausgenommen sind
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Schüler (die wegen der regelmäßigen Schultests als getestet gelten)
- Mitarbeiter, solange sie die Bücherei zum Zweck der Ausübung des Ehrenamts betreten
Mindestabstand, Höchstpersonenzahl
entfallen sowohl für den regulären Betrieb als auch für Veranstaltungen.
Stand: 2. September 2021