Ab Donnerstag, den 17. Februar, gilt wieder die 3G-Regel!

Zugang darf damit wieder geimpften, genesenen und getesteten Personen gewährt werden. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Büchereiräumlichkeiten vorzuzeigen.

  • Als geimpft gelten Personen mit der nötigen Anzahl an Einzelimpfungen (momentan: 2), wobei die letzte davon mindestens 14 Tage zurück liegen muss.
  • Als Testnachweis gelten PCR-Tests (48 h), zertifizierte Antigentests (24 h) und unter Aufsicht vorgenommene Schnelltests. Schüler gelten als gestestet. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.
  • Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein, darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Auch in Büchereien gilt jetzt die 3G-Regel

Unser Büchereiverband Sankt Michaelsbund hat mitgeteilt:

Ab dem 2. September gilt in Bayern eine 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung. Diese bringt einige Änderungen der bisher gewohnten Corona-Reglen mit sich. Diese betreffen auch Büchereien, für die Stand jetzt keine Ausnahmeregeln mehr gelten.

Maskenpflicht

Es gilt in allen öffentlichen Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Diese entfällt, sobald am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz mit mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen sowie für Personal im Thekenbereich hinter einer Schutzscheibe.

Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

3G-Regel

Ab einer Inzidenz von > 35 im Lankreis ist der Zugang zu öffentlichen Bibliotheken und zu Veranstaltungen nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Räumlichkeiten zu kontrollieren.

  • Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
  • Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
  • Als Tests gelten Antigentests, die höchstens 24 h alt sein dürfen, sowie PCR-Tests, die höchstens 48 h alt sein dürfen.

Von der 3G-Regel ausgenommen sind

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schüler (die wegen der regelmäßigen Schultests als getestet gelten)
  • Mitarbeiter, solange sie die Bücherei zum Zweck der Ausübung des Ehrenamts betreten

Mindestabstand, Höchstpersonenzahl

entfallen sowohl für den regulären Betrieb als auch für Veranstaltungen.

Stand: 2. September 2021